Auszug aus der Thüringer Kommunalordnung (ThürKO)

§ 26 ThürKO - Ausschüsse

(1) Der Gemeinderat kann für bestimmte Aufgabenbereiche Ausschüsse zur Vorbereitung seiner Beschlüsse (vorberatende Ausschüsse) oder zur abschließenden Entscheidung (beschließende Ausschüsse) bilden. In Gemeinden mit mehr als 1000 Einwohnern ist ein Hauptausschuss zu bilden, der aus dem Bürgermeister und bis zu sechs weiteren Mitgliedern besteht und unter anderem mit der Vorbereitung der Sitzungen des Gemeinderats zu beauftragen ist; wird ein Hauptausschuss gebildet, so führt den Vorsitz der Bürgermeister, im Falle seiner Verhinderung sein Stellvertreter (§ 32); der Stellvertreter hat Stimmrecht im Hauptausschuss.


(3) Beschließende Ausschüsse erledigen die ihnen durch die Geschäftsordnung übertragenen Angelegenheiten anstelle des Gemeinderats. Der Gemeinderat kann Entscheidungen im Einzelfall an sich ziehen und Beschlüsse eines Ausschusses aufheben oder ändern.

 

Haupt- und Finanzausschuss

  • Fernschild, Andrea (CDU)
  • Ziegler, Martin (CDU)
  • Mingerzahn, Carolin (Bürger für Elxleben)
  • Bötticher, Harald (Bürger für Elxleben)
  • Fischer, Martin (Bürger für Elxleben)

 

Bau- und Umweltausschuss

  • Baumeyer, Mario (CDU)
  • Voigtritter, Hendrik (CDU)
  • Konrad, Tobias (Bürger für Elxleben)
  • Westhaus, Mark (Bürger für Elxleben)
  • Löbner, Gerald (Berufener Bürger)

 

Berufene Bürger

  • Löbner, Gerald (Bürger für Elxleben)